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Verein zur Förderung der internationalen Fortbildung und Zusammenarbeit in der Radiologie
Hadikgasse 138/9
1140 Wien
0043 1 28802 4903
contact@radpath.at
ZVR-Zahl: 757250398

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“ gelten zwischen dem Verein zur Förderung der internationalen Fortbildung und Zusammenarbeit in der Radiologie (nachfolgend als „VFFZR“ bezeichnet) und allen Teilnehmenden an der Veranstaltung RADPATH|VIENNA – Radiologic Pathology Correlation Course (nachfolgend zusammenfassend als „RADPATH“ bezeichnet) des VFFZR.
(2) Eine Veranstaltung umfasst einen Termin zu 4 Tagen pro Jahr.
(3) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis und die Bindung an diese AGB.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam.
(5) Die Aufnahme in eine Veranstaltung erfolgt nach Maßgabe freier Plätze in der Reihenfolge des Einlangens der vollständigen Bewerbungsunterlagen.
(6) Der VFFZR behält sich das Recht vor, Bedingungen, Preise, Veranstaltungsorte, Termine und Zeiten sowie Inhalte sich ändernden Anforderungen anzupassen sowie auch andere Unterrichtende als angekündigt einzusetzen.

§ 2 Rücktrittsrecht lt. Fernabsatzgesetz
(1) Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, e-Mail oder auf elektronischem Wege, steht dem/der Teilnehmenden als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 14 Tagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Der § 2 Abs. (1) gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Tage ab dem Vertragsabschluss beginnen.

§ 3 Teilnahmegebühr
(1) Die in Publikationen des VFFZR angegebenen Teilnahmegebühren sind spätestens 2 Wochen nach erfolgter Anmeldung fällig, bei Anmeldung innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bis zum Beginn der Veranstaltung. Die Teilnahmegebühren werden (USt.-frei) in Rechnung gestellt und sind auf das angegebene Konto zu entrichten, eine Barzahlung ist nicht möglich.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der VFFZR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem von der Österreichischen Nationalbank veröffentlichen Basiszinssatzzu verrechnen, wobei der Basiszinssatz, der am letzten Tag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend ist. Darüber hinaus kann der VFFZR alle durch den Verzug entstehenden Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, in Rechnung stellen.

§ 4 Storno
(1) Jede Anmeldung kann bis 56 Tage (acht Wochen) vor Veranstaltungsbeginn kostenlos ohne Angabe von Gründen storniert werden. Bei Stornierung bis 28 Tage (4 Wochen) vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr verrechnet. Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen (2 Wochen) vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 75% der Teilnahmegebühr verrechnet.
(2) Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer/der Teilnehmerin ein der Zielgruppe entsprechender Ersatz nominiert wird, der die Veranstaltung besucht und die Teilnahmegebühr entrichtet.
(3) Bei vorzeitigem Ausscheiden aus einer Veranstaltung entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Kosten.
(4) Versäumte Veranstaltungsteile können nicht nachgeholt werden.

§ 5 Absage von Veranstaltungen
(1) Der VFFZR behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder anderen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung einer Veranstaltung unmöglich machen, die betreffende Veranstaltung ggf. auch kurzfristig abzusagen.
(2) Bei Absagen von Veranstaltungen oder Terminverschiebungen leistet der VFFZR keinen Ersatz für eventuell entstandene Aufwendungen (Reisekosten, Unterbringungskosten etc.).
(3) Sollte die Durchführung der Veranstaltung durch höhere Gewalt oder Entwicklungen der SARS-CoV2-Pandemie unmöglich werden, so werden bereits bezahlte Kursgebühren nach Erfüllung aller zu diesem Zeitpunkt bereits unabwendbaren oder bereits fällig gewordenen Verbindlichkeiten des VFFZR aliquot an die Kursteilnehmer zurückerstattet.

§ 6 Arbeitsunterlagen / Skripten
(1) Den Teilnehmenden werden Handouts in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Diese sind in der Seminargebühr enthalten.
(2) Die vom VFFZR zur Verfügung gestellten Unterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der/des Teilnehmenden bestimmt und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des VFFZR nicht – auch nicht auszugsweise – kopiert, fotografiert, vervielfältigt oder weitergegeben werden.

§ 7 Teilnahmebestätigungen / Buchung der Diplom Fortbildungspunkte
Für die Teilnahme am RADPATH wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Für Teilnehmer aus Österreich werden die für die Veranstaltung akkreditierten DFP-Punkte automatisch aufgebucht.

§ 8 Lichtbilder und Videoaufnahmen
Bei Veranstaltungen können Lichtbilder oder Videoaufnahmen entstehen, welche die Teilnehmenden abbilden. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass solche Bilder oder Videos seitens des VFFZR für eigene Informationszwecke oder eine mediale Berichterstattung über diese Veranstaltung veröffentlicht werden dürfen. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Bilder an Dritte zum Zwecke einer gewerblichen oder privaten Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung der Abgebildeten nicht gestattet.

§ 9 Datenschutz
(1) Die Teilnehmenden stimmen zu, dass die von ihnen angegebenen Daten zum Zwecke der Administration vom VFFZR verarbeitet und im zur Veranstaltungsorganisation unbedingt notwendigen Umfang an Dritte weitergegeben werden.
(2) Für den Fall, dass der/die Teilnehmende dritte Personen zu einer Veranstaltung anmeldet, erklärt der/die Teilnehmende hiermit ausdrücklich, dass er/sie bevollmächtigt ist, diese Anmeldung vorzunehmen und eine entsprechende datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung abzugeben.
(3) Alle online an uns übermittelten Daten werden per https verschlüsselt übertragen.
(4) Im Falle von Zusendungen über Leistungen und Produkte des VFFZR (Veranstaltungen, Publikationen…) jeglicher Art kommt § 107 TKG (Telekommunikationsgesetz) zur Anwendung.

§ 10 Haftungsausschluss
(1) Der VFFZR haftet weder für mitgebrachte Gegenstände noch für sonstige Schäden und Kosten inklusive entgangenen Verdienst, Gewinn oder Anspruch Dritter, Datenverlust, Reise- und Übernachtungskosten sowie Folge- und Vermögensschäden jeder Art.
(2) Für Personenschäden erfolgt die Haftung im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des VFFZR als vereinbart.

§ 12 Gültigkeit
Diese AGB gelten ab 22.02.2022 00:00 Uhr.